Allgemeine Messebedingungen – Hochzeitsmesse 2025
Allgemeine Messebedingungen
Hochzeitsmesse am Hochrhein – 3. Bad Säckinger Hochzeitstag
- Auf- & Abbau:
Aufbau: Samstag, 18.10.2025 von 14:30–17:00 Uhr und Sonntag, 19.10.2025 von 9:30–11:30 Uhr.
Messezeit: Sonntag, 19.10.2025 von 12:00–17:00 Uhr.
Abbau erst ab 17:00 Uhr erlaubt.
- Standmiete:
Inklusive Werbungskosten. Zahlung fällig bis zum 31.08.2025 nach Rechnungsstellung.
- Werbemaßnahmen:
Plakate, Flyer, Social Media, Ausstellerverzeichnis auf Homepage sowie Printmedien.
- Ausschank/Verpflegung:
Nur Produktproben erlaubt. Ausschank nur an Gastro-Stände gestattet.
- Stornierung/Kündigung:
Schriftform erforderlich. 50 % Stornogebühr. Bei Nichterscheinen: volle Standmiete fällig.
- Haftung:
Keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Schäden durch den Veranstalter.
Aufsichtspflicht liegt beim Aussteller – auch beim Auf- und Abbau.
Schäden durch Aussteller sind zu melden und werden berechnet.
- Dekoration:
Keine Nägel oder Klebeband an Wänden erlaubt.
Deko darf keine Schäden hinterlassen und muss Vorschriften entsprechen.
Offenes Feuer, Wunderkerzen, Rauch- und Nebelmaschinen sind verboten.
Verlängerungskabel sind vom Aussteller mitzubringen.
- Rauchen:
Im gesamten Gebäude verboten.
- Tiere:
Keine Tiere erlaubt – außer Blindenhunde.
- Parkplatz:
Kein Parken direkt am Kursaal möglich.
Kurzzeitiges Be- und Entladen vor dem Eingang ist gestattet.
- Müll:
Müll ist zu vermeiden. Entsorgung liegt in der Verantwortung des Ausstellers.
- Datenschutz:
Aufnahmen von Messeständen, Ausstellern und Personal können zu Werbezwecken verarbeitet werden.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hochzeitsmesse Hochrhein.
- Wirksamkeit:
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.